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Tückischer Polizei-Test
Schmerzpatienten als Fixer verdächtigt?

Medical Tribune Bericht

BERLIN - Sicherheit im Straßenverkehr, das wünscht sich jeder Bürger. Und die Polizei hilft dabei - mit Alkohol- und Drogentests. Allerdings: Auch bei positivem Resultat müssen Kraftfahrer nicht wirklich schuldig sein, wie ein Fall aus Leipzig zeigt.

"Unter Drogen gefahren" lautete die Überschrift einer Pressemitteilung der Polizei. Es ging um einen 29-jährigen Spediteur, der seinen Laster spontan gegen einen Mast gesetzt hatte. Die Beamten vermuteten bei der Unfallaufnahme, dass der Fahrer illegale Drogen genommen haben könnte. Deshalb machten sie den Test mit der so genannten Drugwipe ® , einem kleinen Stift, der bei Kontakt mit Schweiß oder Speichel Spuren von Opiaten, Kokain, Amphetaminen und Cannabis im Nanogrammbereich nachweist.

Führerschein sofort einkassiert

Der Drogentest war positiv. Der Fahrer war sofort seinen Führerschein los. Da nützte es ihm auch nichts zu vermuten, dass das positive Resultat möglicherweise mit Schmerzmittel und Antibiotika zusammenhing, die er wegen einer Erkältung eingenommen hatte. Die in der Leipziger Gerichtsmedizin untersuchte Blutprobe bestätigte anschließend die Unschuld im Hinblick auf den Drogenverdacht. Dennoch: Der Ärger über die zwangsläufige Fahrabstinenz bleibt. Ist der "Wischtest" also ungenau? Muss jeder Bürger befürchten, ungerechtfertigt als Kiffer und Drücker abgestempelt zu werden? Dazu fragte Medical Tribune in der Rechtsmedizin der Leipziger Uniklinik nach.

Positiver Test vom Passivrauchen?

Professor Dr. Jan G. Hengstler, leitender Toxikologe, schätzt das Risiko, bei Polizeikontrollen unter falschen Verdacht zu geraten, als klein ein. Er bezeichnet das "Vorscreening mit gewisser Unsicherheit" als sinnvoll für die schnelle Kontrolle vor Ort. Bei Verdacht werde letztlich ein Bluttest gemacht, und der sei "absolut zuverlässig". "Wischtests sprechen hin und wieder an, ohne dass geklärt werden kann, warum", weiß auch sein Kollege Dr. Heiner Trauer, Toxikologe und Chemiker. Plausible Erklärungen gebe es natürlich. Es reiche z.B. aus, im selben Raum wie Cannabis-Raucher gewesen zu sein, oder selbst vor drei Tagen Haschisch geraucht zu haben. Mikropartikel würden in den Talgdrüsen der Haut lange gespeichert bleiben. Im Blut aber sei der Stoff längst nicht mehr nachweisbar. Aber auch bislang nicht untersuchte Einflüsse aus der Umwelt oder aus Nahrungsmitteln würden möglicherweise ein falsch-positives Testresultat hervorbringen. Ebenso gebe es fehlerhafte Ergebnisse bei Amphetaminen, da deren chemische Struktur ähnlich der von bestimmten körpereigenen Stoffen sei.

Opiatpass verhindert Missverständnisse

Dass "normale" Arzneien ein positives Drogentestergebnis hervorbringen können, bestätigt Dr. Trauer nicht. Auch Methadon zeige keine Reaktion. Jedoch würden Schmerzpatienten mit Morphintherapie "bestimmungs- und erwartungsgemäß" beim Wischtest auffallen. Genau das sieht der Vizepräsident der deutschen interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie, Dr. Ulrich Hankemeyer, als Problem. Ihm rennen besorgte Patienten die Tür ein, äußerte er gegenüber einer Nachrichtenagentur. Andere Schmerztherapeuten können diese Befürchtungen allerdings nicht bestätigen. So erklärt der Berliner Schmerzspezialist Dr. Jan-Peter Jansen, dass seine Patienten ihm gegenüber nichts Entsprechendes geäußert hätten. "Die meisten haben ja auch einen Schmerzpass dabei, in dem die verordneten Medikamente eingetragen sind", so der Vertragsarzt. Auch Dr. Rainer Sabatowski von der Schmerzambulanz der Uniklinik Köln weiß von keinen Problemen der Patienten bei Drogentests der Polizei. Sollte es dennoch einmal dazu kommen, könne ein mitgeführter Opiatpass vor Ort hilfreich sein. Aber auch eine telefonische Rückfrage beim Arzt sei immer kurzfristig möglich.

Stabile Opiatdosis kein Fahrhindernis

Grundsätzlich, erklärt Dr. Sabatowski, gelten natürlich auch für Schmerzpatienten, die Opiate oder Cannabis einnehmen, die Straßenverkehrsgesetze. Zwar bestünden aus ärztlicher Sicht bei stabilem Therapieverlauf des Patienten keine prinzipiellen Bedenken gegen das Führen eines Kraftfahrzeuges. In der Einstellungsphase, bei Opioidwechsel, bei zusätzlichem Alkoholgenuss oder bei Verschlechterung des Allgemeinzustandes könne das allerdings anders aussehen. "Deshalb ist der Patient verpflichtet, vor jedem Fahrtantritt kritisch seine Fahrleistungsfähigkeit einzuschätzen. Und der Arzt sollte, wenn er bemerkt, dass der Patient auch in kritischen Situationen selbst fährt, ihn nochmals auf die Gefahren hinweisen und ihm vom Autofahren abraten", so der Schmerzspezialist. In begründeten Fällen sei es dem Arzt sogar erlaubt, gegen die Schweigepflicht zu verstoßen und einen uneinsichtigen Patienten bei der Straßenverkehrsbehörde zu melden.

In der Praxis aber scheint eine solch drastische Maßnahme gar nicht nötig zu sein, denn wie ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums erklärt, fallen Schmerzpatienten bei Polizeikontrollen gar nicht als solche auf. In der Regel würden Alkohol- und Drogenkontrollen an Schwerpunkten durchgeführt, wo typische Konsumenten vermutet werden - z.B. an den Wochenenden in der Nähe von Diskotheken. Außerdem würden die geschulten Beamten den rund 10 Euro teuren Wischtest nur einsetzen, wenn ein Anfangsverdacht für Drogenmissbrauch bestehe. Das sei z.B. der Fall, wenn die Pupillen des Fahrzeugführers sich bei Lichteinfall nicht mehr schließen oder die Reaktionszeiten verlangsamt sind - oder wenn der Kraftfahrer bei Eiseskälte ohne zu frieren im Unterhemd unterwegs ist.

MTD, Ausgabe 10 / 2004

Copyright: Cornelia Kolbeck Nachdruck nur mit Genehmigung